Key points are not available for this paper at this time.
Bestimmte Plattformbetreiber fungieren sowohl als Lieferanten von Waren auf der Plattform als auch als Quellen für Geschäftsmöglichkeiten. Plattformen, auf denen der Betreiber selbst Anbieter ist, also eigener Nutzer, werden als hybride oder duale Rollenplattformen bezeichnet. Der Plattformbetreiber kann die Plattformregeln selbst festlegen und durchsetzen. Unfaire Behandlung kann in vielen Formen auftreten, von einer Veränderung der Produktplatzierung bis hin zur Entfernung von Produkten oder des Lieferanten von der Plattform. Das Ranking der Produkte auf der Plattform muss notwendigerweise das Produkt eines Anbieters vor das eines anderen setzen, und der Plattformbetreiber muss in gewissem Maße regulieren, welche Anbieter auf der Plattform zugelassen und welche ausgeschlossen sind. Somit stellt sich die Frage, ob diese Regeln und deren Durchsetzung objektiv gerechtfertigt sein müssen oder ob der Plattformbetreiber eigenmächtig handeln kann. Dieser Artikel behandelt das Konzept der „Selbstbevorzugung“. Ob das Privatrecht solche Handlungen einschränkt oder ob der Plattformbetreiber das Recht zur eigenständigen Handhabung hat, wird im Folgenden analysiert. Die Analyse soll Einzelheiten zu den wesentlichen Befugnissen des Betreibers auf seiner Plattform liefern, die eine Ausprägung der deutlich parteiischen Ausübung der Regulierungsmacht darstellen.
Building similarity graph...
Analyzing shared references across papers
Loading...
Rastislav Funta
Marek Horvath
Juridical Tribune - Review of Comparative and International Law
Building similarity graph...
Analyzing shared references across papers
Loading...
Funta et al. (Tue,) untersuchten diese Fragestellung.
www.synapsesocial.com/papers/68e635d4b6db6435875c72a1 — DOI: https://doi.org/10.62768/tbj/2024/14/2/04