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Im Jahr 2023 wurden Änderungen am Bundesgesetz "Zum Schutz des Wettbewerbs" vorgenommen, die Begriffe wie „digitale Plattform“ und „Netzwerkeffekt“ auf gesetzgeberischer Ebene verankerten. Trotz der Nutzung dieser Definitionen in der Rechtspraxis schon lange vor den Änderungen wurden Netzwerkeffekte bisher nur in Fällen analysiert, die den Missbrauch von Marktdominanz durch digitale Plattformen betrafen. Im Kontext der Gesetzesreform ist die Auswirkung der Innovationen auf Marktteilnehmer besonders interessant, bei deren Aktivitäten der Netzwerkeffekt am deutlichsten zum Ausdruck kommt, nämlich: bei Investitionsplattformen und Marktplätzen.
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Darya A. Fomenko
Konkurentnoe pravo.
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Darya A. Fomenko (Do,) untersuchte diese Fragestellung.
www.synapsesocial.com/papers/68e7709bb6db6435876e61e1 — DOI: https://doi.org/10.18572/2225-8302-2024-1-6-9