Geschlechtsspezifische Straftaten, insbesondere solche mit sexueller und reproduktiver Gewalt, sind schrittweise durch Gesetzesnormen, Gerichtsentscheidungen und institutionelle Richtlinien herausgearbeitet worden, was einen wachsenden Konsens über ihre rechtliche Anerkennung im Völkerrecht widerspiegelt. Während sexuelle und reproduktive Gewalt schon lange in bewaffneten Konflikten und anderen Kontexten systemischer Unterdrückung vorkommen, hat sich die rechtliche Anerkennung und Verfolgung dieser Handlungen innerhalb internationaler Statuten und Gerichtshöfe ungleichmäßig entwickelt. Dieser Beitrag bietet eine strukturierte Analyse, wie geschlechtsspezifische Straftaten, insbesondere solche mit sexueller Gewalt und reproduktivem Schaden, im Völkerrecht konzeptualisiert und verfolgt werden. Er beginnt mit der Begriffsklärung von ‚geschlechtsspezifischen Straftaten‘. Die Diskussion gliedert sich dann in zwei Hauptteile. Der erste untersucht sexuelle Gewaltverbrechen, einschließlich der juristischen Definition von Vergewaltigung basierend auf früher Rechtsprechung wie Prosecutor v Akayesu (1998) bis hin zur Kodifizierung in den ‚Elements of Crimes‘ des Internationalen Strafgerichtshofs. Es werden die verschiedenen Verfolgungsarten dargelegt: als → Verbrechen gegen die Menschlichkeit, → Kriegsverbrechen und → Völkermord. Der zweite Teil behandelt reproduktive Gewalttaten und ihre Anerkennung und Entscheidungspraxis im Rahmen des → internationalen Strafrechts. Außerdem werden die verschiedenen Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung untersucht: als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord. Der Beitrag erörtert zudem den Verfahrensrahmen und die Anwendungsformen der Haftung bei geschlechtsspezifischen Straftaten (→ Strafrechtliche Verantwortlichkeit, Modi der). Er schließt mit einer kritischen Bewertung, ordnet das Thema in breitere wissenschaftliche Diskussionen ein und betont die Zentralität der geschlechtsspezifischen Straftaten für die Entwicklung des Völkerrechts, während er zentrale zukünftige Rechtsentwicklungslinien identifiziert.
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Emma Charlene Lubaale
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Emma Charlene Lubaale (Tue,) hat diese Fragestellung untersucht.