Der Artikel versucht eine analytische Rekonstruktion theoretischer Ansätze, die auf die Integration der Kategorie des Anspruchs in das nationale Zivilrecht abzielen. Die Grundlage dieser Ansätze bildet die Theorie der Regulierungs- und Schutzrechte, die laut einiger Wissenschaftler von S.A. Muromtsev etabliert wurde. Im Gegensatz dazu wurden die modernen Bestimmungen der Theorie der Regulierungs- und Schutzrechte von E.A. Krasheninnikov entwickelt. Die Versuche, die Kategorie des Anspruchs in das nationale Privatrecht zu integrieren, sind spezifisch mit den Arbeiten von E.A. Krasheninnikov verbunden. Gleichzeitig ist der Anspruch eine Kategorie, die charakteristisch für Rechtsordnungen deutschen Typs ist. Darüber hinaus ist das Auftreten dieser Kategorie mit den historischen Besonderheiten in der Entwicklung des primär deutschen Privatrechts verbunden. Währenddessen gibt es im nationalen Privatrecht keine Voraussetzungen für die Integration der Kategorie des Anspruchs. Die Studie verwendete allgemeine wissenschaftliche Methoden wie Vergleich, Beschreibung, Analyse, Synthese, Generalisierung, vergleichendes Recht und historische Rechtsmethoden. Die durchgeführte Forschung stellte nicht nur das theoretische Fundament der modernen Theorie der Regulierungs- und Schutzrechte in Form von A. Tons Theorie der Imperative fest, sondern identifizierte auch die Gründe, warum Wissenschaftler, die die Bestimmungen dieser Theorie entwickelten, sich auf die Kategorie des Anspruchs konzentrierten. Der Autor kam zu den folgenden Schlussfolgerungen: 1) Die moderne Interpretation der Theorie der Regulierungs- und Schutzrechte stellt einen Versuch dar, die deutsche Kategorie des Anspruchs in das nationale Privatrecht zu integrieren; 2) Die Suche nach maximaler Ermessensfreiheit der autorisierten Partei bei der Ausübung von Rechten führte zur Konzentration der Theorie der Regulierungs- und Schutzrechte, wie sie von E.A. Krasheninnikov artikuliert wird, auf die Kategorie des Anspruchs; 3) Die Theorie der Regulierungs- und Schutzrechte ist eine Variante der Reduzierung subjektiver Rechte im Geiste von A. Tons Theorie der Imperative, in der nur das Schutzrecht (Anspruch) als subjektives Recht im technischen Sinne betrachtet wird; 4) Die Bestimmungen der Theorie der Regulierungs- und Schutzrechte können nicht als zufriedenstellend angesehen werden, teilweise aufgrund der Verwendung der Kategorie des Anspruchs. Da Vertreter der Theorie der Regulierungs- und Schutzrechte nicht versuchen, diesen Begriff im Rahmen des nationalen Privatrechts zu konzeptualisieren, unter Berücksichtigung der Geschichte seines Entstehens und seiner Entwicklung sowie der in der "heimischen" Rechtsordnung erfüllten Funktionen.
Daniil Sergeevich Harchenko (Mi,) hat diese Frage untersucht.