In dieser Stellungnahme der Confédération Fiscale Européenne (CFE), die im Januar 2026 an die EU-Institutionen eingereicht wurde, kommentiert die CFE ECJ Task Force das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 13. November 2025 in der Rechtssache Familienstiftung gegen Finanzamt Köln-West (Rechtssache C-142/24), das die unterschiedliche Behandlung von Übertragungen an deutsche Familienstiftungen im Vergleich zu ihren ausländischen Pendants zu Schenkungssteuerzwecken betrifft. Auf der Grundlage der Stellungnahme von Generalanwalt Sánchez-Bordona stellte der Gerichtshof fest, dass die unterschiedliche Behandlung als kohärentes System gerechtfertigt war, in dem eine direkte Verbindung zwischen dem Vorteil der Schenkungssteuer und der Belastung durch eine nur auf inländische Stiftungen erhobene „Ersatz-Erbschaftsteuer“ bestand.
Kofler et al. (Fr,) haben diese Frage untersucht.
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