1 Zusammenfassung Konzernrecht gilt im deutschen Rechtskreis als wirtschaftsrechtliche „Königsdisziplin“, die Gesetzgebung, Spruchpraxis und Wissenschaft gleichermaßen in ihren Bann zieht. Bei einer solchen Überhöhung kann eine rechtsvergleichende Erdung nicht schaden. Der vorliegende Beitrag erläutert, wie führende andere Rechtsordnungen der westlichen Welt mit dem Konzernphänomen umgehen und welche Regelungen sie entwickelt haben. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Kodifizierung, des Konzerninteresses sowie der Leitung, Haftung und Finanzierung im Konzern.
Holger Fleischer (Sun,) studied this question.