Zusammenfassung Nachdem die Klagewelle wegen des sog. Dieselskandals ausgelaufen ist, hat der wohl größte Klagekomplex der Deutschen Rechtsgeschichte ein juristisches Nachspiel: Seinerzeit hatten insbesondere rechtsschutzversicherte Käufer durch spezialisierte Kanzleien Klagen gegen die Autokonzerne erheben lassen; zuletzt waren diese oftmals nicht mehr erfolgreich. Einige Versicherer sind deshalb dazu übergegangen, die Prozessvertreter ihrer Versicherungsnehmer im Hinblick auf die verauslagten Rechtsanwaltsgebühren in Regress zu nehmen. Diese Vorgehensweise findet sich auch bei derzeitig geführten Massenverfahren in anderen Bereichen (z.B. Datenschutzgrundverordnung, Wettverlusten, Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung). Der folgende Beitrag widmet sich anhand aktueller Rechtsprechung den Grundlagen für die Regressforderung der Versicherer, zeigt die prozessualen Schwierigkeiten bei der Beweisführung auf und geht speziell auf die Konstellationen im Dieselskandal ein.
Christopher Woitkewitsch (Sun,) studied this question.