Zusammenfassung Die Erbschaftsteuer steht wieder dort, wo sie seit 1995 in regelmäßigen Abständen landet: im Verdacht der Verfassungswidrigkeit. Auch wenn die neue Entscheidung des BVerfG (Az. 1 BvR 804/22) nun erst in 2026 erwartet wird, gilt es, den Anlass der laufenden Reformdebatte zu nutzen, um grundlegend über Reformbedarf und -möglichkeiten zu sprechen. Dieser Aufgabe hat sich die eingeladene Podiumsrunde im Rahmen des Steuersymposiums gewidmet. Die tragenden Themen waren dabei die zunehmende Komplexität des Erbschaftsteuerrechts, die sich bei den Befreiungs- und Bewertungsvorschriften verdichtet, die Besteuerung des Ehegatten- und Familienerwerbs sowie die wachsenden Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Prof. Dr. Roman Seer leitete den inhaltlichen Teil mit einer Einschätzung der laufenden Reformdebatte ein.
Reich et al. (Wed,) studied this question.