Zusammenfassung Am 13.2.2026 hat das BMF den Entwurf eines Anwendungsschreibens zum Begriff und zur Begründung von Betriebsstätten veröffentlicht (vgl. Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht v. 13.2.2026 - IV B 2 - S 301/01410/007/240, nachfolgend auch „BMF-Entwurf“). Auf 51 Seiten äußert sich das BMF sowohl zum nationalen Betriebsstättenbegriff als auch zur abkommensrechtlichen Definition der Betriebsstätte und greift dabei die aktuelle Rechtsprechung des BFH auf. Mit dem neuen Schreiben soll das bislang maßgebliche BMF-Schreiben vom 24.12.1999 (BMF v. 24.12.1999 - IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 - Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen - Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze, im Folgenden: Betriebsstätten-VWG; zuletzt geändert durch BMF v. 22.12.2016 - IV B 5 - S 1341/12/10001-03, BStBl. I 2017, 182 - Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung) hinsichtlich der Ausführungen zum Betriebsstättenbegriff und der Begründung von Betriebsstätten in allen offenen Fällen abgelöst werden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen systematischen Überblick über die geplanten Neuerungen zum nationalen und abkommensrechtlichen Recht.
Thor et al. (Wed,) studied this question.