Zusammenfassung Mittels neuer Informationstechnologien wie der Blockchain, spezieller Apps und RFID-Chips können Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung in Echtzeit abgeben und auszählen lassen. Dieser Digitalisierungsprozess wirft erstens die Frage auf, wie zivilrechtlich die digital abgegebene Stimme wirksam wird (I.; Rz. 1 ff.). Zweitens könnte es aktienrechtliche Grenzen für die Auswahl der Abstimmungs- und Auszählungstechnologie geben (II.; Rz. 12 ff.). Drittens kann der die Hauptversammlung protokollierende Notar oder Versammlungsleiter womöglich nur bestimmte Tatsachen der Stimmabgabe selbst im Protokoll feststellen (III.; Rz. 17 ff.).
Martin Konstantin Thelen (Wed,) studied this question.