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Abstract Vor Jahren führte John Griffiths das Konzept des ‚rechtlichen Pluralismus‘ in der vergleichenden Rechtsforschung ein. Er betonte die Bedeutung von ‚der Anwesenheit von mehr als einer Rechtsordnung in einem sozialen Feld‘ (1986). Inzwischen wird das Phänomen des rechtlichen Pluralismus und der Pluralität von Normen in modernen Gesellschaften breit diskutiert. Jahrzehnte später versucht Dupret, die Entwicklung der Forschung und der Ideen über die Pluralität rechtlicher und sozialer Normen in unserer Zeit zusammenzufassen (2007). In diesem Beitrag betrachte ich Quellen aus der Antike. Ich stelle die Frage, ob das Phänomen des rechtlichen Pluralismus und der Pluralität sozialer Normen bereits im Römischen Reich existierte. Traditionell wird das römische Recht als ein systematisiertes und ausgereiftes Regelwerk betrachtet. Nähern wir uns dem Thema aus der Perspektive der Alltagspraktiken, ergibt sich ein anderes Bild. Ein genauerer Blick auf konkrete Rechtsstreitigkeiten und auf die Reaktion führender römischer Juristen auf Probleme von Bürgern, die in den Provinzen lebten, überzeugt uns von der Koexistenz unterschiedlicher rechtlicher Vorstellungen im Reich.
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Éva Jakab
Hungarian Journal of Legal Studies
Károli Gáspár University of the Reformed Church in Hungary
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Éva Jakab (Fr,) untersuchte diese Frage.
www.synapsesocial.com/papers/68e58a5ab6db6435875261fc — DOI: https://doi.org/10.1556/2052.2024.00542
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