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February 25, 2026Internationale SteuerRundschau0 citations

Die (un)systematische Besteuerung inländischer Einkünfte – eine kritische Auseinandersetzung mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 5 EStG

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ABAnna Maria Bromme

Key Points

  • Die zentrale Frage ist, wie § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 5 EStG angewendet werden kann, um Darlehensverbindlichkeiten korrekt zu erfassen.
  • Analyse des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 5 EStG
  • Vergleich mit § 4 Abs. 1 EStG und § 23 Abs. 3 EStG
  • Empfehlung zur Umformulierung oder Streichung des Satzes 5
  • Aufzeigen von Anwendungsfällen für alternative Paragrafen zur Gesetzeserfassung
  • Empfehlung für eine Umformulierung oder Streichung des Satzes 5 zur Effizienzsteigerung
  • Klärung der gesetzlichen Intention zur Erfassung von Wertveränderungen

Abstract

Zusammenfassung Dieser Beitrag beleuchtet § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 5 EStG. Es wird aufgezeigt, in welchen Fällen anstelle des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 5 EStG der § 4 Abs. 1 EStG bzw. der § 23 Abs. 3 EStG zur Erreichung der gesetzgeberischen Intention, namentlich der Erfassung von Darlehensverbindlichkeiten und deren Wertveränderung als inländische Erträge, angewendet werden können. Im Ergebnis wird eine Umformulierung des Satzes 5 an die Methodik der Kostenträgerrechnung oder gar dessen Streichung empfohlen.

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Cite This Study

Anna Maria Bromme (2026) studied this question.

synapsesocial.com/papers/699e9143f5123be5ed04ea26https://doi.org/10.9785/isr-2026-150201
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