Zusammenfassung Der nachfolgende Beitrag befasst sich in zwei Teilen mit der praktischen Anwendung der deutschen Anti-Hybrid-Regelung des § 4k EStG im Lichte des BMF-Schreibens aus dem Jahr 2024 sowie ersten Erfahrungen aus Betriebsprüfungen. Während sich der erste Teil mit Auslegungsfragen um die abweichende Qualifikation und Zurechnung von Kapitalvermögen, der Behandlung ausländischer Hinzurechnungsbesteuerungssysteme und der bisher im Schrifttum kaum beleuchteten Vorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG auseinandersetzt, greift Teil II Fallbeispiele rund um die doppelte Berücksichtigung von Aufwendungen, den importierten Besteuerungsinkongruenzen und dem persönlichen Anwendungsbereich der Norm auf. Insgesamt zeigt die Untersuchung, dass sowohl die materiellrechtliche Anwendung der Norm als auch die Dokumentation durch den Steuerpflichtigen weiterhin von zahlreichen rechtlichen Unwägbarkeiten und praktischen Herausforderungen geprägt sind. Anhand von relevanten Beispielsfällen werden bestehende Spannungsfelder identifiziert und praxisorientierte Empfehlungen für Steuerpflichtige sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung der Verwaltungsanweisungen abgeleitet. Ziel des Beitrags ist es, zur Rechtssicherheit im Umgang mit § 4k EStG beizutragen. Der Beitrag wird in der kommenden Ausgabe fortgesetzt.
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Höhl et al. (Sun,) studied this question.
www.synapsesocial.com/papers/699e920af5123be5ed0500a7 — DOI: https://doi.org/10.9785/isr-2026-150202
Steffen Höhl
Philipp Borchert
Isabell Klostermann
Internationale SteuerRundschau
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