Zusammenfassung Aufgrund der Verhängung empfindlicher Bußgelder durch die Europäische Kommission ist das bewährte fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot in den vergangenen Jahren verstärkt in den Blickpunkt der Rechtspraxis und Compliance-Arbeit bei M&A-Transaktionen gerückt. Eine Auseinandersetzung mit der Vorschrift sowie der neueren Entscheidungspraxis verdeutlicht dabei, dass hinter der einfach strukturierten Vorschrift des Art. 7 Abs. 1 der EU-Fusionskontrollverordnung zahlreiche komplexe Rechtsfragen lauern und danach weit mehr untersagt ist, als das Closing einer Transaktion vor Fusionskontrollfreigabe. Im nachfolgenden Beitrag sollen die Grundlagen des Vollzugsverbot sowie dessen Interpretation durch die Unionsorgane dargestellt und kritisch gewürdigt werden.
Benedikt Ecker (2026) studied this question.