Um die Informationsasymmetrie zwischen den Parteien vor und während des Abschlusses des Versicherungsvertrags zu beseitigen, besteht seit langem die gesetzliche Regelung der „Anzeigepflicht“. Demnach muss der Versicherungsnehmer den Versicherer über das durch den Vertrag zu deckendes Risiko und das bereits durch den Vertrag gedeckte Risiko informieren. Andererseits ist die Aufklärung des Versicherers gegenüber dem Adressaten über den zu schließenden oder bestehenden Vertrag im türkischen Handelsgesetzbuch (tHGB) von 2011 unter der Nummer 6102 gesetzlich geregelt. Gemäß Art. 1423 des türkischen Handelsgesetzbuchs mit dem Titel „Aufklärungspflicht“ ist der Versicherer dazu verpflichtet, den Adressaten sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Laufzeit des Vertrags zu informieren. Die Einführung der fraglichen Bestimmung ist zwar angemessen, einige der enthaltenen Fragen sind jedoch klärungsbedürftig. Im Rahmen dieser Studie wird die Aufklärungspflicht des Versicherers während der Vertragslaufzeit analysiert. Ziel ist es, die Mängel der Regelung zu beseitigen.
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Neyzen Fehmi DOLAR
Annales de la Faculté de Droit d’Istanbul
Anadolu University
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Neyzen Fehmi DOLAR (Thu,) studied this question.
www.synapsesocial.com/papers/69c7724e8bbfbc51511e2bc2 — DOI: https://doi.org/10.26650/annales.2026.1741031