Diese Masterarbeit untersucht, wie moderne Freihandelsabkommen (FTAs) den Schutz geistigen Eigentums (IP) in der Europäischen Union (EU) beeinflussen und welche rechtlichen Konflikte daraus entstehen. Sie verbindet eine dogmatische Analyse des EU-Sekundärrechts und der EuGH-Rechtsprechung mit einem problemorientierten Vergleich der IP-Kapitel in CETA, EU–Japan EPA, EU–Korea FTA und EU–Singapur FTA, während TTIP lediglich als kontrafaktischer Referenzpunkt dient. Vier Fallstudien (Pharmazeutika, digitale/technologische Märkte, Kreativindustrien sowie geografische Angaben) zeigen, wie Vertragsverpflichtungen in konkrete Rechtswirkungen übersetzt werden. Die Arbeit identifiziert drei Wirkungsmechanismen. Erstens können FTAs EU-Regulierungsmodelle exportieren und damit Transaktionskosten sowie Aneignungsrisiken in Partnerstaaten verringern. Zweitens können FTAs ausgewählte Basiskompromisse verfestigen, indem sie diese völkervertraglich „härten“ und dadurch spätere Neukalibrierungen erschweren. Drittens können FTAs Governance-Effekte erzeugen (Ausschüsse/Komitees, Streitbeilegung), die Teile der Anpassung aus den ordentlichen Gesetzgebungsprozessen heraus verlagern. Diese Effekte werden verfassungsrechtlich vermittelt. Die Grundrechtecharta (Verhältnismäßigkeit) und das Autonomieprinzip begrenzen externes „Overreach“: EuGH-Rechtsprechung zu Supplementary Protection Certificates (SPCs), urheberrechtlichen Schranken und Intermediärhaftung sowie Gutachten 1/17 zum CETA- Investment Court System (ICS) zeigen, dass Vertragsbindungen Grundrechtsschutz und die Auslegungszuständigkeit des EuGH nicht verdrängen dürfen. Entscheidend ist daher nicht „mehr“ oder „weniger“ IP-Schutz im Abstrakten, sondern ob FTAs einen effektiven Regulierungsraum für Maßnahmen im öffentlichen Interesse sichern (Gesundheit, Datenschutz, Meinungsfreiheit, kultureller Zugang). Empfohlen wird eine differenzierte, verfassungsreflexive FTA-Strategie: operative Schutzklauseln (Gesundheit und digitale Durchsetzung), mehr Transparenz und Beteiligung, autonomiewahrende Streitbeilegung und sektorenbezogene Flexibilität statt einheitlicher TRIPS-plus-Standards. Schlagwörter: Freihandelsabkommen, geistiges Eigentum, Unionsrecht, TRIPS-plus, ergänzende Schutzzertifikate, Intermediärhaftung, geografische Herkunftsangaben, regulatorische Autonomie, Grundrechtecharta, EuGH.
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Majed Rezko
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Majed Rezko (Thu,) studied this question.
www.synapsesocial.com/papers/69df2b2ce4eeef8a2a6b0104 — DOI: https://doi.org/10.25365/thesis.80904